22. Januar 1963: Der als “Élysée-Vertrag” bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag wird unterschrieben

Der als Élysée-Vertrag bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag wurde am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet. Dieses Abkommen über die deutsch-französische Zusammenarbeit hat die beiden Nachbarn in Europa nach langer „Erbfeindschaft“ und verlustreichen Kriegen seitdem immer mehr zusammengeführt. Der Vertrag verpflichtet beide Regierungen zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik. Ebenso wurden Treffen auf Regierungsebene in regelmäßigen Abständen beschlossen. Auf französischer Seite war François Seydoux de Clausonne, auf deutscher Seite Adenauers außenpolitischer Berater Horst Osterheld wesentlich am Zustandekommen des Vertrages beteiligt.

Für zwischenzeitliche Verstimmung sorgte die Präambel, die dem Vertrag von deutscher Seite vor der Ratifizierung hinzugefügt wurde. Darin erklärten die Deutschen ihre enge Bindung an die USA und den Willen zur Aufnahme Großbritanniens in die EWG. De Gaulle hingegen verfolgte das Ziel, mit Hilfe der Bundesrepublik Deutschland die Position Europas gegenüber den USA zu stärken und auszubauen, also die Bedeutung der USA zu schwächen.

Der Vertrag trat nach Unterzeichnung am 2. Juli 1963 in Kraft. Ihm folgte am 5. Juli 1963 das Gründungsabkommen für das Deutsch-Französische Jugendwerk. In der Folgezeit entstanden zahlreiche Städtepartnerschaften sowie Partnerschaften zwischen Schulen und Vereinen.

1988 setzten Bundeskanzler Helmut Kohl und der französische Staatspräsident François Mitterrand in Ergänzung des Vertrages Räte für die Abstimmung von Verteidigungsinteressen (Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat) und der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik ein. Seit 2001 finden darüber hinaus infolge des „Blaesheim-Abkommens“ die Treffen zwischen beiden Regierungschefs auf 6- bis 8-wöchentlicher Basis statt.

Am 22. Januar 2003, zur 40-Jahr-Feier der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, fand das erste Treffen des Deutsch-Französischen Ministerrates statt. Es gab eine gemeinsame Sitzung der Assemblée nationale und des Deutschen Bundestags in Versailles und ein Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit in beiden Ländern wurde erstmals ernannt. 2003 wurde von Deutschland und Frankreich auch der gemeinsam finanzierte Deutsch-Französischer Fonds für Kulturprogramme in Drittländern, der so genannte Élysée-Fonds, geschaffen. Dieser Fonds fördert jährlich deutsch-französische Kulturprojekte mit maximal 25.000 Euro. 2011 standen ihm 460.000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen der Feierlichkeiten kam es dann zu einer Gemeinsamen Erklärung des Französischen Präsidenten und des Deutschen Bundeskanzlers, die aber nur als Absichtserklärung zu verstehen ist und als Ziel eine doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche und Franzosen anstrebt, sowie Harmonisierung des Familien- und Zivilrechtes.

Um den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags zu feiern, haben Frankreich und Deutschland ein Deutsch-Französisches Jahr ausgerufen. In dessen Rahmen fanden von September 2012 bis Juli 2013 zahlreiche Veranstaltungen auf offizieller und zivilgesellschaftlicher Ebene statt.

Am 50. Jahrestag der Vertragsunterzeichnung, also am 22. Januar 2013, kamen die französische Regierung, der Staatspräsident (François Hollande) und der Senat zu Feierlichkeiten nach Berlin. Auch die Abgeordneten beider Parlamente (Deutscher Bundestag und Nationalversammlung) erinnerten gemeinsam an das historische Ereignis; alle 577 Abgeordneten der Nationalversammlung waren nach Berlin eingeladen. Am 31. Januar 2013 veranstaltete der Stab des Eurokorps in Straßburg einen Festakt aus Anlass des 50. Jahrestages des Élysée-Vertrags und am 14. Juli, dem Nationalfeiertag Frankreichs nahm die Luftwaffe erstmals am „Flypass“ über Paris teil.


Quelle: Wikipedia, Artikel “Élysée-Vertrag“. Autoren siehe hier.

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