Der Phantastische Adventskalender ist kaputt

Unglaubliche acht Jahre ist es her, da habe ich “hochoffiziell” den Videokanal des Phantastischen Projekts eröffnet mit einer Idee: Warum nicht einsteigen mit einem Adventskalender – also vom 1. bis zum 24. Dezember jeden Tag ein kurzes Video auf YouTube veröffentlichen mit den ganzen Inspirationen, die quasi zum Projekt geführt haben. Schon damals gab es gewisse Schwierigkeiten, als ich beim Hochladen einzelner Episoden merkte, dass der Algorithmus gewisse Dinge nicht mag. Damit war es aber nicht vorbei. Es ging Stück für Stück weiter und heute ist der Phantastische Adventskalender leider kaputt.

Ein Adventskalender mit Päckchen
Photo by Markus Spiske on Unsplash

Immer wieder mal kam es zu den merkwürdigsten Dingen beim Hochladen von Videos. Musik zum Beispiel, für die ich eine Lizenz erworben hatte, wurde plötzlich “geclaimt”, wie es im YouTube-Sprech heißt. Manchmal kamen solche “claims” wegen verwendeten Ausschnitten und in den letzten Jahren sind gerade auch Studios und Anstalten, von denen ich das nicht gedacht hatte, zu einer rüden “Wir akzeptieren gar nichts mehr!”-Politik übergegangen. Denn tatsächlich, wenn man über etwas berichtet, gilt das Zitatrecht. Man darf Ausschnitte verwenden, wenn diese in einem berichtähnlichen Kontext stehen. Natürlich, wer ganze Szenen ohne Kontext oder gar Folgen einer Serie oder Filme hochlädt, verstößt eindeutig gegen das Urheberrecht, aber eben, bei kurzen Ausschnitten gilt das Zitatrecht. Und ursprünglich war der Phantastische Adventskalender in seiner Form ganz abrufbar.

Im Lauf der Zeit änderte sich das. Die BBC beispielsweise machte das mit “Per Anhalter durch die Galaxis”, andere Studios zogen nach. Normalerweise erlebt man es bei solchen Claims, dass der Urheberrechtsinhaber die Werbeeinnahmen einstreicht. Das ist ärgerlich genug, wenn ich eine lange Episode produziert habe und wegen einem Ausschnitt, der ein paar Sekunden dauert, sämtliche Werbeeinnahmen verliere. Das steht in keiner Relation, ist aber bis heute vor allem bei Claims wegen irgendwelcher Musik üblich. Aber mittlerweile sperren die Studios solche Videos einfach.

Natürlich kann man Einspruch dagegen erheben und erklären, warum man der Meinung ist, dass der Anspruch ungerechtfertigt ist. Wenn man zum Beispiel die Lizenz für ein Musikstück hat, verlangt YouTube, dass man dem “Claimer” diese Lizenz zugängig macht (ich benutze dabei immer Dropbox, was mich etwas ärgert, da die Lizenzvereinbarung zwischen mir und dem Musikproduzenten niemanden was angeht, aber bitte!). Bei Videoausschnitten kann man sich erklären und darauf hinweisen, dass es sich um ein Zitat handelt.

Dann wird der Einspruch geprüft – und zwar von dem, der den Claim gemacht hat. Ja, ganz richtig, es gibt bei YouTube keine unabhängige Stelle, die diese Ansprüche und Einsprüche überprüft, derjenige, der schon von Anfang an der Meinung ist, ich hätte etwas falsch gemacht, schaut selber nach. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Der Anspruchsteller zieht seinen Claim zurück und bestätigt damit, dass ich recht habe. Oder er bekräftigt, dass er recht habe und besteht auf der Maßnahme, die er ergriffen hat (Monetarisierung abgreifen oder Video sperren). Wenn der Anspruchsteller den Claim zurückzieht, ist soweit alles okay.

Wenn er das nicht tut… hat man Pech gehabt. Theoretisch gäbe es eine Möglichkeit, noch einen Schritt weiterzugehen, aber YouTube sagt einen dann in einer sehr drastischen Sprache, dass es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen kann. Da es bei (auch vermeintlichen) Urheberrechtsverletzungen schnell mal um große Summen gehen kann, ist das ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko. Und schließlich, nur weil man sich sicher ist, das Recht auf seiner Seite zu haben, heißt das nicht, dass irgendein Richter das genauso sieht. Da es sich bei den Anspruchstellern sehr oft um amerikanische Konzerne handelt, würde das Verfahren vermutlich sogar in den USA laufen, und da ist man nicht gerade bekannt dafür, freundlich zu kleinen Produzenten zu sein. Mal ganz davon abgesehen, dass die USA berühmt-berüchtigt sind für ihre Klagen mit Mond-Geldbeträgen, das finanzielle Risiko ist also umso größer.

Mal ganz ehrlich: Wer würde dieses Risiko eingehen, nur damit ein kleines, ungefähr fünf Minuten langes Video auf YouTube stehenbleibt? Ich nicht. Und so treten immer größere Lücken im Phantastischen Adventskalender auf. Nachträglich korrigieren geht nicht ganz so einfach. Handelt es sich um ein Musikstück, könnte man die Tonspur austauschen. Das Problem ist, dass dabei auch die Dialoge verloren gehen, da man die Musik nicht vom gesprochenen Wort trennen kann. Wenn es sich um einen Filmausschnitt handelt, kann man nichts tun, außer diesen online aus dem Video herauszuschneiden. Aber ja, dann ist der Ausschnitt komplett weg. Einschließlich des Tons. Nur das Bild zu entfernen oder gar durch etwas anderes zu ersetzen, das geht nicht. Also bleiben die Videos zur Gänze verschwunden.

Und zuletzt zeigt sich hier auch die Schönfärberei, die YouTube gerne betreibt: Vor nicht allzu langer Zeit gab es nämlich die so genannte “Qualitätsoffensive”. Damit wollte YouTube sicherstellen, dass nur noch “qualitativ hochwertige” Kanäle auch Werbung in ihren Videos schalten können. Und wie misst YouTube Qualität? Natürlich durch Quantität! Nur wer eine bestimmte Anzahl an Abonnenten und eine bestimmte Zeit erreicht, die in einem Jahr an Videomaterial aus dem eigenen Kanal angeschaut wird, qualifiziert sich zur Teilnahme am Werbeprogramm. Alle kleinere Kanäle, die die Vorgaben nicht erreichten, waren die Monetarisierung auf einen Schlag ganz los.

Aber um es mit Asterix zu sagen: “Ganz los? Nein…” Ja, tatsächlich ist “Schönfärberei” für das, was hier passiert noch zu freundlich ausgedrückt, es ist einfach heuchlerisch. Denn wenn zum Beispiel ein Anspruchsteller einen Claim auf eines meiner Videos anmeldet und dabei bleibt, dass er diesen Anspruch hat, dann kann er Werbung einblenden lassen und die Einnahmen einstreichen. Und das auch wenn der YouTube-Kanal die Qualifikation für das Werbeprogramm eigentlich nicht erreicht. Auf einmal zählt die “Qualitätsoffensive” nichts mehr.

Eine Sache muss ich allerdings noch erwähnen, die angeblich verbessert wurde: Zuvor war es so, dass der Anspruchsteller einfach alle Werbeeinnahmen abgreifen konnte, egal wie groß sein “Beitrag” zu einem Video war. Wenn also jemand ein 90 Minuten langes Video produziert hatte, in dem ein drei Minuten langes Musikstück verwendet wurde, auf das jemand einen Anspruch stellte, hatte der Videoproduzent Pech gehabt. Der Anspruchsteller bekam die ganzen Werbeeinnahmen, der Produzent nichts. Ich habe nun gehört, dass es mittlerweile so sein soll, dass ein Anspruchsteller die Werbeeinnahmen auch nur zum Teil kriegen kann. Wie das funktionieren soll, weiß ich allerdings nicht, ich habe es auch noch nie gesehen. Als ich noch Teil des YouTube-Werbeprogramms war, gab es nur hop oder top: Entweder ich habe alles gekriegt oder der Anspruchsteller.

Mittlerweile fehlen einige Episoden des Phantastischen Adventskalenders, andere sind “geclaimt” und machen Geld für andere Leute. Der Adventskalender ist leider kaputt. Ich war auch sonst etwas nachlässig, was Videos auf dem Kanal betrifft, aber irgendwie fehlte mir die Initiative. Ich habe gelesen, ich solle mal wieder was zum Thema “Star Wars” machen. Mir schwirren auch so ein paar Ideen im Kopf herum, aber die Muse, diese niederzuschreiben und zu produzieren, habe ich bis jetzt nicht gefunden.

Einen neuen Phantastischen Adventskalender zu produzieren, dafür hatte ich 2020 – aus hoffentlich verständlichen Gründen – nicht die Zeit und nicht die Nerven. Vielleicht fällt mir aber auch noch was ein, ich habe ja jetzt ein Jahr Zeit, mir Gedanken darüber zu machen.

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